Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben die Leben von Zehntausenden Menschen in der Schweiz zerstört. Die Opfer wurden in ihrer sozialen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Entwicklung und Entfaltung schwer beeinträchtigt. Das entstandene Leid ist enorm. Darum braucht es eine Wiedergutmachung samt Aufarbeitung der Geschichte. Die Wiedergutmachung beinhaltet auch eine finanzielle Leistung für das erlittene Unrecht und die wirtschaftliche Beeinträchtigung. Andere Länder stellen zurzeit für die Aufarbeitung ihrer eigenen Missbrauchsfälle Hunderte von Millionen Franken bereit. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition darf da nicht abseits stehen.

Das will die Wiedergutmachungsinitiative
Eine Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
Eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte
Einen Fonds über 500 Millionen Franken – nur schwer betroffene Opfer erhalten daraus eine Wiedergutmachung
Eine unabhängige Kommission prüft jeden Fall einzeln
Initiativtext
Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 124a Wiedergutmachung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
1 Bund und Kantone sorgen für die Wiedergutmachung des Unrechts, das insbesondere Heimkinder, Verdingkinder, administrativ versorgte, zwangssterilisierte oder zwangsadoptierte Personen sowie Fahrende aufgrund fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen erlitten haben.
2 Sie sorgen für eine unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Massnahmen und fördern die Diskussion darüber in der Öffentlichkeit.